E-Mail wegen Rücknahme der Unterschrift Ostsächsische Sparkasse vom 15.01.2013
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Am 15.01.2013 antwortete Frau Schöbel-Metag (Kundenbetreuerin in der Filiale Hoyerswerda Lausitzhalle der Ostsächsische Sparkasse Dresden) auf eine E-Mail wegen Rücknahme der Unterschrift. Sie teilte mit das dazu ein Vereinsregisterauszug benötigt wird.
Quelle:
E-Mail Backup in Akte in der Strafsache 44 Ds 550 Js 24199/14 beim Amtsgericht Bautzen
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Jan. 15 2013